Asset Protection ist eine Frage des Zeitpunkts

Unternehmerisches Vermögen entsteht im Risiko. Die Aufgabe besteht darin, den Teil, der die Familie trägt, rechtlich sauber vom unternehmerischen Risiko zu trennen — Jahre bevor eine Krise absehbar ist. Denn Übertragungen lassen sich rückabwickeln: nach dem Anfechtungsgesetz und in der Insolvenz über lange Fristen hinweg §§ 129 ff. InsO · §§ 3, 4 AnfG.
Das weitreichendste Instrument ist die Familienstiftung. Rechtzeitig errichtet, trennt sie das Vermögen dauerhaft von der Person des Unternehmers und verhindert, dass es sich über Generationen zersplittert. Ehrlicherweise gehört dazu: Schon die Übertragung auf die Stiftung löst Schenkungsteuer aus § 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG, alle 30 Jahre fällt Erbersatzsteuer an § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG, Pflichtteilsergänzungsansprüche bleiben zehn Jahre im Raum § 2325 BGB — und rückabwickeln lässt sie sich kaum. Das rechnet man vorher durch, nicht nachher.
