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Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Darf ein Rechtsanwalt die laufende Steuerberatung übernehmen?+
Ja. Rechtsanwälte sind kraft Gesetzes unbeschränkt zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt § 3 Nr. 1 StBerG — von der Buchführung über den Jahresabschluss bis zur Vertretung vor Finanzamt und Finanzgericht. Sandro Dittmann ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, nicht Steuerberater; der Fachanwaltstitel setzt nachgewiesene besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung im Steuerrecht voraus. Hinzu kommt, was dem Rechtsanwalt vorbehalten ist: umfassende Rechtsberatung, Vertragsgestaltung und die Vertretung vor den Zivil- und Strafgerichten.
Ich habe schon einen Steuerberater. Muss ich wechseln?+
Nein. Viele Mandate beginnen als reine Zweitmeinung zu einer Struktur- oder Haftungsfrage, während die laufende Buchhaltung bleibt, wo sie ist. Nur in einem Fall raten wir zur klaren Trennung: Wenn geprüft wird, ob Erklärungen fehlerhaft waren, kann derjenige, der sie erstellt hat, die Frage nicht unbefangen beantworten.
Was kostet das?+
Steuerberatende Tätigkeit rechnen wir nach der Steuerberatervergütungsverordnung ab, anwaltliche nach dem RVG oder — bei laufender Betreuung — nach einer Vergütungsvereinbarung. Im Erstgespräch nennen wir den zu erwartenden Rahmen, bevor Sie sich entscheiden.
Lohnt sich eine Holding für mein Unternehmen?+
Das hängt davon ab, ob Gewinne im Unternehmen bleiben sollen, ob ein Verkauf denkbar ist und wie hoch die stillen Reserven sind. Die Einbringung ist zu Buchwerten möglich, löst aber eine siebenjährige Sperrfrist aus § 22 UmwStG — wer kurzfristig verkaufen will, fährt damit schlechter. Das rechnen wir vorher durch, statt es zu behaupten.
Ist eine Familienstiftung nicht nur etwas für sehr große Vermögen?+
Sie trägt ab einer Größenordnung, in der laufende Verwaltungskosten und die alle 30 Jahre anfallende Erbersatzsteuer § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG im Verhältnis zum geschützten Vermögen stehen. Häufig ist die Kombination aus Holding und Güterstandsvereinbarung der bessere erste Schritt. Welcher es ist, ergibt eine Rechnung, keine Grundsatzentscheidung.
Das Finanzamt hat eine Betriebsprüfung angekündigt — was jetzt?+
Rufen Sie an, bevor Sie Unterlagen herausgeben. Wir prüfen die Prüfungsanordnung, klären Umfang und Zeitraum, begleiten die Prüfung vor Ort und führen die Schlussbesprechung. Kam der Besuch von der Steuerfahndung, übernehmen wir zusätzlich die Verteidigung.