Vor der ersten Herausgabe
01Die Prüfungsanordnung liegt im Briefkasten
Umfang und Zeitraum der Prüfung sind angreifbar. Was einmal auf dem Tisch des Prüfers liegt, holen Sie nicht zurück.
Vor der ersten Herausgabe
01Umfang und Zeitraum der Prüfung sind angreifbar. Was einmal auf dem Tisch des Prüfers liegt, holen Sie nicht zurück.
Sofort · vor jeder Aussage
02Sie müssen die Durchsuchung dulden, aber nichts sagen. Rufen Sie an, bevor Sie es doch tun.
Ein Monat Frist
03Die Einspruchsfrist läuft ab Bekanntgabe § 355 AO. Danach wird der Bescheid bestandskräftig — und die persönliche Inanspruchnahme lässt sich kaum noch abwenden.
Bevor Sie antworten
04Einziehung, Abfindung, Ausschluss: Was jetzt schriftlich geht, wird später vorgelesen.
Fünf bis sieben Jahre Vorlauf
05Behaltens- und Lohnsummenfristen der Verschonung laufen jahrelang §§ 13a, 13b ErbStG. Wer zu spät plant, kann sie nicht mehr einhalten.
Solange nichts anbrennt
06Anfechtungsfristen rechnen rückwärts §§ 129 ff. InsO. Vermögensschutz funktioniert nur, wenn er lange vor dem Ernstfall steht.